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6 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 36-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem gefährliche Körperverletzung im Sommer des letzten Jahres zur Last gelegt worden ist. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zusammen mit seiner Firma am Vatertag 2011 ein Weinfest besucht und hier beim Wein kräftig zugegriffen. Aus völlig nichtigem Grund kam es zu einer Diskussion mit dem Nachbartisch wegen des Pfandes für eine Likörflasche, die sich einer der Besucher am Nachbartisch angeblich unter den Nagel reißen wollte, obwohl sie dem Angeklagten gehört hatte. Der Angeklagte, der in den Abendstunden schon schwer alkoholisiert war, hatte sich dermaßen darüber aufgeregt, dass einer am Nachbartisch sich seine Likörflasche unter den Nagel reißen wollte, dass er dem Opfer zunächst eine runter haute. Als alle davon ausgingen, dass der Ärger mit dem Angeklagten überstanden war, kam es extra dick:

Der Angeklagte packte die Likörflasche und warf sie aus etwa eineinhalb Metern Entfernung dem Opfer, einem Studenten, mit lautem Knall an den Hinterkopf. Der Student spürte zwar den Aufprall und ärgerte sich über die neuerliche Aggression, spürte aber keine offene Verletzung am Kopf und verließ deshalb einfach das Weinfest, ohne die Polizei zu rufen, weil er weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte. Zu Hause wurde es ihm dann richtig übel und schwindelig und er verständigte eine Freundin, dass es ihm schlecht ginge. Im Krankenhaus kam er sofort ins CT und wurde geröntgt und wurde sofort auf die Intensivstation verlegt, da sich mehrere Einblutungen im Gehirn fanden.

Der Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin in München erklärte dazu in der Hauptverhandlung, dass derartige Verletzungen ganz leicht auch tödlich ausgehen können, wenn es dumm für das Opfer kommt. Glücklicherweise war aber doch keine OP nötig und der Angeklagte nach 5 Tagen Bettruhe wieder wohlauf, die Einblutungen im Gehirn verschwanden von alleine. wohl nur deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anklage wegen versuchten Totschlags zum Schwurgericht verzichtet und die Anklage zum Amtsgericht erhoben. In diesem Falle hätten dem Angeklagten mehrere Jahr Haft gedroht. Da der Angeklagte aber sich schon sehr frühzeitig bei seinem Opfer entschuldigt und einen erheblichen Geldbetrag gezahlt hatte und außerdem sehr schuldeinsichtig war kam er mit der sehr maßvollen Strafe von 6 Monaten zur Bewährung davon.

27. November 2012/von Florian Schneider
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