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Identitätsklau im Netz

Internetstrafrecht

Der Identitätsklau im Netz breitet sich immer weiter aus und die Einfälle, an die Daten der Beklauten zu gelangen, werden immer trickreicher. Die aktuellen Fälle eines 25-Jährigen in der Kanzlei seines Verteidigers (RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) zeigen dies bestens. Der Münchner hatte sich im Jahr 2018 auf ein Inserat auf Facebook hin als Testperson gemeldet.

Die Testfirma wollte ihn als Testperson für die Testung rein virtueller Konto-Eröffnungen bei Internetbanken.

Vorgeblicher Sinn war also, den potentiellen Neukunden von Internetbanken den bislang obligatorischen Weg zur Bank mit dem Perso zu ersparen. Die Kontoeröffnung sollte nur noch rein virtuell erfolgen. Alle Daten mußten abgegeben werden. Daten, die sonst Keiner gerne preis gibt.

Auch der Personalausweis mußte fotografiert und in eine App der Testfirma hochgeladen werden.

Es ging los mit der Testung von zwei Internetbanken. Sie waren seinerzeit wohl die Auftraggeber gewesen für die Testungen. Die finanziellen Auswirkungen für den damaligen Studenten waren zunächst gering. Geld hat er entgegen allen Versprechungen bis heute nicht dafür gesehen. Dafür hat er heute jede Menge Ärger mit der Polizei und Anwaltskosten.

Er wurde Opfer von Identitätsklau im Netz.

Bislang völlig unbekannte Personen hatten sich wohl im Rahmen der vermeintlichen Testungen seine ganzen Daten angeeignet. Und dann auf seinen Namen ein Konto eröffnet. Bei einer der Testbanken. Und losgelegt mit zahlreichen Betrügereien im Web. Er oder sie boten Waren über eBay an, die sie gar nicht hatten. Und verlangten vorab Geld. Das wurde auf das Konto der Testbank überwiesen. Waren gabs dafür keine.

Dafür mengenweise Strafanzeigen gegen den Studenten, denn alle Angebote bei eBay und das Konto der Testbank liefen über ihn.

Die Geschädigten hielten ihn für den Betrüger und zeigten ihn an. Die eigentlichen Täter bleiben bis heute unbekannt. Der ehemalige Studi-Tester hat heute mengenweise Strafverfahren wegen vermeintlicher Internetbetrügereien laufen. Denn überall taucht nur sein Name auf. Auf den eBay-Inseraten und bei der Kontonummer der Bank im Web, auf die die Geschädigten ihre Gelder überwiesen haben.

Identitätsklau im Netz bedeutet auch, dass ein völlig Unbeteiligter seinen Kopf hinhalten muss, während die wahren Täter unerkannt bleiben!

Die Geschädigten hatten vor der Überweisung der Zahlungen sogar den Ausweis des Studis angefordert, um sicher zu gehen. Keiner hatte einfach so und leichtfertig bezahlt, bevor die Ware kam. Der Ausweis zeigte aber eben dummerweise nicht den echten Täters, sondern nur den ehemaligen Tester, der mit den Straftaten nach Abschluss der Testerei nix zu tun hatte. Er muss nun hoffen, dass die Polizei die wahren Täter findet. Strafanzeige und Strafantrag wurde von dem Studium-Tster schon erstattet.

24. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-24 12:23:302020-09-17 13:59:40Identitätsklau im Netz

Haft für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Ende der Verhandlung hieß es am Donnerstag Haft für Körperverletzung. Der dreißigjährige Angeklagte aus München fand keine Gnade vor der Amtsrichterin.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende Haft für Körperverletzung.

Eine Bewährung kam für das Amtsgericht nicht mehr in Frage. Der Angeklagte war mit einem langen Vorstrafenregister in die Verhandlung gekommen. Auch eine Bewährung war offen. Die Ausgangslage war also äußerst ungünstig.

Dass der Angeklagte den Tatvorwurf unumwunden einräumte half ihm nichts.

Auch nicht, dass er seiner Meinung nach in Notwehr handelte und unübersehbar provoziert worden sei. Der Angeklagte hatte einen Mann geschlagen, der am S-Bahnhof eine Bierflasche aus Glas auf seine Kinder geworfen hatte. Der Mann war aus der S-Bahn ausgestiegen, als der Angeklagte mit seinen Kindern einsteigen wollte. Beim Aussteigen hatte der Mann die Glasflasche in Richtung der beiden Kinder geschmissen. Die Splitter flogen auch gegen die Kinder. Der Angeklagte war dem Mann sofort hinterher gerannt und hatte ihn gestellt. Bei dem folgenden Wortgefecht hatte der alkoholisierte Werfer alles abgestritten und den Angeklagten provoziert. Der Angeklagte hatte daraufhin zweimal zugeschlagen und den Flaschenwerfer im Gesicht verletzt.

Am Ende der Verhandlung hieß es Haft für Körperverletzung.

Ein Polizeibeamter war den Beiden gefolgt und hatte alles mitbekommen. Zudem hatte eine Videokamera alles aufgezeichnet. Zu sehen waren nur die beiden Schläge des Angeklagten. Nicht aber die Provokationen des Werfers. Auch der Polizist konnte hierzu nicht viel sagen. Wie leider oft üblich wurden nur die Alkoholwerte des Tatverdächtigen gemessen. Hier wäre aber auch die Alkoholisierung des Flaschenwerfers interessant gewesen. Der war immerhin deutlich alkoholisiert.

Der Angeklagte muss nun im Rahmen der Berufung nochmal sein Glück versuchen.

Die Berufungskammer des Landgerichts wird sich den Fall ganz genau ansehen und prüfen, ob es eine erneute Bewährung für den Angeklagten noch vertreten kann. Dafür muss der Angeklagte sich gut vorbereiten und alle seine Argumente vorbringen für eine Bewährung. Die Argumentation des Amtsgerichts, der Angeklagte sei vielfach vorbestraft und habe innerhalb offener Bewährung gehandelt, greift zu kurz. Für den Angeklagten sprechen vielerlei Argumente. Unter Anderem seine stabilen Familienverhältnisse und die bevorstehende Drogentherapie mit seiner Frau zusammen.

7. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-07 12:19:532020-09-17 13:59:46Haft für Körperverletzung

Bandenmaessiger Betrug

Vermögensdelikte

Bandenmaessiger Betrug schädigt Opfer in enormem Umfang. Die Täter solch arbeitsteiliger und organisierter Vorgehensweise wirken überzeugend. Und Betrügerbanden wirken mit hohem Druck auf ihre Opfer ein.

Die derzeit aktuellste Betrugsmasche ist der sog. „110-Betrug“.

Hier geben sich die Täter als Polizisten aus. Die Chefs der Betrügerbande sitzen sicher und ungefährdet in der Türkei. Sie suchen ihre Opfer aus dem Telefonbuch nach den Vornamen aus, die nur alte Menschen haben. Die kontaktieren sie dann telefonisch und setzen sie unter Druck. Ihnen gaukeln sie vor, ihre Ersparnisse seien in Gefahr. Die Polizei sei angeblich einer Bande auf der Spur. Die sei hinter ihren Geldern her. Sie sollten deshalb sofort all ihre Ersparnisse zur Sicherheit der Polizei übergeben. Ein Polizeibeamter werde in Kürze bei ihnen klingeln. Dem sollen sie ihr Geld übergeben. Da auf dem Telefondisplay die 110 als Absenderrufnummer erscheint glauben die Opfer die Story.

Bandenmaessiger Betrug ist Teil der organisierten Kriminalität und wird schwer bestraft.

Der „normale“ Betrüger hat manchmal noch gute Chance, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren davon zu kommen. Den gewerblichen und organisierten Bandentäter erwarten Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahre. Dieser Strafrahmen gilt für alle bandenmäßig begangenen Delikte wie Diebstahl und anderes mehr. Mitglieder von solchen Banden haben keine Chance auf Bewährung.

Zur „Bande“ nach StGB gehört jeder, der dabei ist, ob Täter oder Teilnehmer.

Die Ausrede, man habe doch gar nix bei der Betrugsmasche verdient, zieht nicht! Jeder, der mitmacht, ist Teil der Bande. Nur im Rahmen der Strafzumessung kann der Verteidiger solche Erwägungen geltend machen. Die Drahtzieher der „110-Betrügerbande“ profitieren davon, Kleinganoven zu engagieren. Die werden an die Wohnungstüren vorgeschickt und dem vollen Risiko ausgesetzt. Sie kriegen einen kleinen Lohn und kennen weder Täter noch Bandenstruktur. Sie werden als Erste erwischt und in den Knast gesteckt. Da sie niemanden und nix kennen können sie auch niemanden verraten.

Bandenmaessiger Betrug führt zu riesigen Gewinnen bei den Banden und zu enormem Schäden bei den Opfern.

Die Hintermänner dieser Masche und tätigen die Anrufe aus der Türkei mit der fingierten 110-Absenderrufnummer. Sie sind die Profiteure des Betrugs. Risiko gehen sie keines ein. Da die Masche zieht haben die Hintermänner inzwischen Millionen verdient. Die alten Leute haben ihre ganzen Ersparnisse verloren und keine Aussicht auf Entschädigung. Ihnen bleibt am Ende nur Hartz IV.

3. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-03 12:16:202020-09-17 13:59:51Bandenmaessiger Betrug
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