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Verurteilung trotz Unschuld

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa Sechzigjähriger aus der Umgebung von Erding mußte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Erding damit abfinden, daß der Strafrichter am Amtsgericht Erding nicht ihm, sondern seinem Konrahenten glaubte, der behauptet hatte, der Angeklagte habe ihn letztes Jahr vorsätzlich auf seinem Grundstück angegriffen und niedergeschlagen. Als die Rettungskräfte eintrafen lag jedoch nicht der Anzeigeerstatter im Krankenwagen, sondern der jetzige Angeklagte. Er hatte erhebliche Verletzungen am Kopf und mußte mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach seinen Angaben war er letztes Jahr genau wegen des Anzeigeerstatters aus seinem Haus ausgezogen, weil der ihn jahrelang drangasaliert hatte. Als er kurz nach dem Verkauf zurück kam, um nachzusehen, ob nach seinem Auszug noch Post eingetroffen war, hatte nicht er den Nachbarn angegriffen, sondern war von ihm angegriffen worden und mit einem Fahrradkorb niedergeprügelt worden, als er gerade am Briefkasten stand.

Obwohl der Angeklagte dies sofort bei der Polizei genau so erzählt hatte schenkten ihm weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Glauben. Der aggressive Nachbar hatte nämlich seine Bekannte hinzugezogen, die schon ein paar Male geholfen hatte, als er Probleme mit der Polizei hatte, und ihm mit einer passenden Aussage ausgeholfen. Auf diese Weise fand sich das Opfer plötzlich auf der Anklagebank wieder und der Angreifer spielte vor Gericht das arme Opfer.

Staatsanwaltschaft und Gericht übersahen geflissentlich alle Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers und seiner willfährigen Zeugin und verweigerten alle Beweisanträge diesbezüglich. Statt dessen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und zusätzlich zu einer Schmerzensgeldszahlung an das Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20. März 2012/von Florian Schneider
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