• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Widerruf

Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die junge Frau mußte sich nach einer Trennung von ihrem Lebensgefährten vor 3 Jahren an einen Anwalt wenden. Von ihren beiden Schwestern war ihr mitgeteilt worden, dass ihr Ex nicht nur gelästert hatte über sie. Ihr wurde berichtet, dass er über sie auch verleumderische Behauptungen verbreitete. Sie beauftragte ihren neuen Anwalt damit, gegen ihren Ex eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede zu fertigen.

Eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede dient dazu, die Verbreitung falscher und meist ehrverletzender Behauptungen über sich zu stoppen.

Der Ex war damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte dies der Frau nur kurz per SMS angekündigt. Dabei hatte er sich weder um den noch laufenden Mietvertrag gekümmert noch um die Frage, wie die Frau den gesamten Mietzins nun alleine tragen könnte. Auch um die Nebenpflichten des Vertrages wie Renovierung oder Ähnliches hatte er sich nicht gekümmert. Er war einfach verschwunden.

Der Exfreund ließ dafür lange nach seinem Auszug die Familie seiner früheren Freundin wissen, sie habe die gemeinsame Wohnung in einem Dreckszustand hinterlassen und habe außerdem Mietschulden.

Außerdem ließ er ihre Familie wissen, dass sie ihn sehr viel Geld gekostet habe. Das war für die auf ihre Reputation insbesondere ihrer Familie gegenüber sehr bedachte Frau zu viel. Kein Wort davon war schließlich wahr. Sie hatte während eineinhalb Jahren die gesamte und damit doppelte Miete alleine getragen, also auch seinen hälftigen Anteil. Auch die abschließende Renovierung hatte sie selbst übernommen, natürlich auch dies ohne seine Hilfe.

Die Unterlassungsklage wegen übler Nachrede wird nun nicht nur dazu führen, dass der Ex diese Behauptungen nicht mehr weiter aufrechterhalten darf.

Er wird vom Gericht auch dazu verdonnert werden, der Familie mitzuteilen, dass er diese Behauptungen fälschlicherweise erhoben hatte und dass er sie nun widerruft. Das bedeutet, dass die Frau bei Gericht nicht nur den Antrag auf Unterlassung der Verleumdungen beantragt hat. Sie hat ihren Anwalt (RA Florian Schneider) auch ausdrücklich damit beauftragt, von ihrem Ex zu verlangen, dass er gegenüber ihrer Familie seine Lügen richtig stellt.

Die Kosten dieser ganzen schäbigen Lügerei wird er am Ende alleine tragen müssen, also sowohl die Anwaltskosten beider Seiten als auch die Gerichtskosten.

Kein ganz billiges Vergnügen vor dem Landgericht. Die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten über Andere kann übrigens nicht nur mit Unterlassungsklagen verfolgt werden. Dies ist nur eine von zwei Möglichkeiten. Geschädigte können auch mit Strafanzeigen gegen Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Es handelt sich nämlich dabei um Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft auf entsprechende Strafanträge hin strafrechtlich verfolgt werden können.

9. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-09 13:53:152026-01-11 15:18:41Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt

Strafvollzug

Der 66-jährige Münchner bekam gerade das Schreiben der Strafvollstreckungsbehörde. Er muss binnen 2 Wochen seine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten antreten. Das Schreiben kam unvermittelt. Vor Gericht hatte er diese Strafe noch als Bewährungsstrafe erhalten. Von einer Haftstrafe wußte er nix. Erst durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) erfuhr er, dass inzwischen etwas passiert sein und er wohl etwas verpaßt haben mußte. Stattdessen gab nach Fristversäumung nur die Ladung zum Haftantritt.

Ein gar nicht so seltener Vorgang: Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt.

Befindet man sich innerhalb offener Bewährung kann es passieren, dass man eine Anhörung vom Gericht bekommt. Die Staatsanwaltschaft hatte dann beim Bewährungsgericht beantragt, die Bewährung zu widerrufen. Daraufhin lädt das Gericht den Verurteilten zu einem Anhörungstermin. Der Vorwurf seitens der StA lautete möglicherweise auf Bewährungsversagen.

Innerhalb offener Bewährung kann von Gericht jederzeit heikle Post kommen!

Der 66-Jährige hatte aber solche Post nicht erhalten. Hierin mußte ihm, – so die Vermutung,  – der Antrag auf Bewährungswiderruf durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden sein. Gleichzeitig mußte er wohl eingeladen worden sein zu einer gerichtlichen Anhörung. Wo diese Post abgeblieben ist weiß er nicht.

Der Verurteilte wußte gar nix von einem Bewährungswiderrufsverfahren oder einer Anhörung.

Auch ein Schreiben wegen eines Widerrufs hatte er nie gekriegt. Fakt ist, dass der Verurteilte schwer erkrankt war und sich lange im Krankenhaus aufgehalten hatte. Dies könnte ihm allerdings helfen, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend zu machen. Denn er könnte vortragen, die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf ohne Verschulden verpaßt zu haben.

Es ist unerläßlich, immer auf seine Post zu achten und den Briefkasten immer im Auge zu behalten.

Wenn Verurteilte ihrer analogen Post nur halb soviel Aufmerksamkeit schenken wie ihrer digitalen dann ist alles gut. Das Gesetz erwartet von Verurteilten, die auf Bewährung frei sind, dass sie alle nur mögliche Aufmerksamkeit gerichtlicher Post widmen! Einfach sich um seine Post nicht kümmern ist tödlich. Eine Wiedereinsetzung kommt dann nicht in Frage.

Wer dies nicht tut bei dem heißt’s nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt!

Nur wenn ein Verurteilter ohne Verschulden daran gehindert ist, eine Frist rechtzeitig wahrzunehmen, kann er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und seinen Rechtsbehelf auch verspätet wirksam einlegen. Das Verfahren zur Wiedereinsetzung ist sehr kompliziert. Der Verurteilte muss glaubhaft machen, dass er die Fristversäumnis nicht verschuldet hatte. Dies wird vom Gericht kritisch geprüft. Erst wenn hier Grünes Licht kommt gehts für den Rechtsbehelf weiter.

21. Februar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-02-21 14:30:522025-03-05 14:40:10Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord MPU opfer polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen