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Schlagwortarchiv für: üble Nachrede

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Was sich Täter anscheinend scheinend vorher nie überlegen. Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige. Mobbing besteht in der Regel aus Beleidigung, übler Nachrede, Stalking, Verleumdung und anderen Übeln mehr. Alles Straftaten. Sie werden auf entsprechenden Strafantrag der Opfer hin durch die Polizei verfolgt.

Opfer können also sowohl den Zivilrechtsweg vor den Landgerichten verfolgen als auch den Strafrechtsweg vor den Staatsanwaltschaften.

Im Rahmen von Unterlassungsklagen besteht die Möglichkeit, den Tätern die Wiederholung ihrer Verleumdungen gerichtlich per Endurteil untersagen zu lassen. Ein für Täter solcher Straftaten äußerst kostspieliger Weg. Sie müssen nämlich erhebliche Gerichtskosten tragen und zudem die Anwaltskosten für beide Seiten. Da ist ganz schnell ein ganzer Sommerurlaub weg.

Ein äußerst effektives Mittel ist auch ein zusätzlicher Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes mit dem Ziel eines Kontaktverbotes.

Sozusagen der dritte Weg. Mobbingopfer können sich der Hilfe des Familiengerichts bedienen und den Tätern im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, nochmals Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dieser dritte Pfeiler ist von besonderer Bedeutung für Stalkingopfer. Man muss sich also Mobbing nicht gefallen lassen.

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeigen aber vor allem mit dem Ziel, endlich einem Täter die Stirn zu bieten und der reinen Opferrolle zu entkommen.

Sich nicht aktiv dem Stalker zu stellen ermutigt nach aller Erfahrung Täter nur dazu, immer weiter zu machen und vor allem immer weiter zu gehen. Post von Anwalt, Polizei und Gericht stellen eine wirksame Bremse dar. Mobbingtäter und Stalker riskieren empfindliche Strafen. Vor allem gehen solche Straftaten an den Geldbeutel. Während Mobbingopfer z.B. durch ihre Rechtsschutzversicherung Hilfe bekommen kriegen Stalker keinerlei finanzielle Hilfe von irgend woher.

17. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht3.png 304 449 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-17 15:21:202026-01-17 15:21:20Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die junge Frau mußte sich nach einer Trennung von ihrem Lebensgefährten vor 3 Jahren an einen Anwalt wenden. Von ihren beiden Schwestern war ihr mitgeteilt worden, dass ihr Ex nicht nur gelästert hatte über sie. Ihr wurde berichtet, dass er über sie auch verleumderische Behauptungen verbreitete. Sie beauftragte ihren neuen Anwalt damit, gegen ihren Ex eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede zu fertigen.

Eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede dient dazu, die Verbreitung falscher und meist ehrverletzender Behauptungen über sich zu stoppen.

Der Ex war damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte dies der Frau nur kurz per SMS angekündigt. Dabei hatte er sich weder um den noch laufenden Mietvertrag gekümmert noch um die Frage, wie die Frau den gesamten Mietzins nun alleine tragen könnte. Auch um die Nebenpflichten des Vertrages wie Renovierung oder Ähnliches hatte er sich nicht gekümmert. Er war einfach verschwunden.

Der Exfreund ließ dafür lange nach seinem Auszug die Familie seiner früheren Freundin wissen, sie habe die gemeinsame Wohnung in einem Dreckszustand hinterlassen und habe außerdem Mietschulden.

Außerdem ließ er ihre Familie wissen, dass sie ihn sehr viel Geld gekostet habe. Das war für die auf ihre Reputation insbesondere ihrer Familie gegenüber sehr bedachte Frau zu viel. Kein Wort davon war schließlich wahr. Sie hatte während eineinhalb Jahren die gesamte und damit doppelte Miete alleine getragen, also auch seinen hälftigen Anteil. Auch die abschließende Renovierung hatte sie selbst übernommen, natürlich auch dies ohne seine Hilfe.

Die Unterlassungsklage wegen übler Nachrede wird nun nicht nur dazu führen, dass der Ex diese Behauptungen nicht mehr weiter aufrechterhalten darf.

Er wird vom Gericht auch dazu verdonnert werden, der Familie mitzuteilen, dass er diese Behauptungen fälschlicherweise erhoben hatte und dass er sie nun widerruft. Das bedeutet, dass die Frau bei Gericht nicht nur den Antrag auf Unterlassung der Verleumdungen beantragt hat. Sie hat ihren Anwalt (RA Florian Schneider) auch ausdrücklich damit beauftragt, von ihrem Ex zu verlangen, dass er gegenüber ihrer Familie seine Lügen richtig stellt.

Die Kosten dieser ganzen schäbigen Lügerei wird er am Ende alleine tragen müssen, also sowohl die Anwaltskosten beider Seiten als auch die Gerichtskosten.

Kein ganz billiges Vergnügen vor dem Landgericht. Die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten über Andere kann übrigens nicht nur mit Unterlassungsklagen verfolgt werden. Dies ist nur eine von zwei Möglichkeiten. Geschädigte können auch mit Strafanzeigen gegen Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Es handelt sich nämlich dabei um Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft auf entsprechende Strafanträge hin strafrechtlich verfolgt werden können.

9. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-09 13:53:152026-01-11 15:18:41Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Unterlassungsklage wg Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Verleumdung und üble Nachrede sind die Klassiker für Unterlassungsklagen. Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung ist aber ebenfalls möglich. Als Betroffener von Beleidigungen kann man sich wehren. Vor allem dann, wenn der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse von einer Strafverfolgung abgesehen hat. EinBetroffener hat dann die Wahl zwischen zwei Rechtswegen.

Der Betroffene kann sowohl Privatklage als auch Unterlassungsklage wg Beleidigung bei Gericht einreichen.

Eine Privatklage reicht man dann ein, wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Dann kann der Betroffene selbst Anklage einreichen. Diese heißt dann aber Privatklage. Die Privatklage wird vor dem Strafrichter verhandelt. Im Falle eines Schuldspruches bekommt der Beleidiger eine Geldstrafe. Etwas anders läuft es mit der Unterlassungsklage.

Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung wird beim Zivilgericht eingereicht.

Ob das Amtsgericht zuständig ist oder das Landgericht richtet sich nach dem Streitwert. Nach dem Gesetz ist für eine Beleidigung der Regelgegenstandswert von € 5.000 anzusetzen. Damit wäre man beim Amtsgericht. Mehrere Beleidigungen würden aber den Streitwert erhöhten, man käme dann zur Zivilkammer am Landgericht.

Im Gegensatz zur Privatklage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Zivilgericht.

Eine Deckungszusage bei Privatklagen ist als aktive Strafverfolgung dagegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Kosten muss der Beleidigte also selbst tragen. Bei einer Verurteilung zahlt der Täter die Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem RVG für Strafsachen, hier gibt es keinen Streitwert.

Wichtig ist auch für die Privatklage, dass ein Strafantrag rechtzeitig binnen 3 Monate gestellt worden sein muss!

Das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung zunächst eine ganz normale Strafanzeige stellen muss. Gleichzeitig muss man Strafantrag stellen. Hierfür läuft eine recht kurze Frist von nur 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Tat. Kommt der Strafantrag zu spät gibts keine Privatklage.

Dem Opfer bleibt es unbenommen, beide Rechtswege zu beschreiten, also Zivil- und Privatklage!

Betroffene von Beleidigungen können also beide Arten von Klagen gleichzeitig einreichen. Strategisch sinnvoller dürfte es allerdings sein, zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Täters zu betreiben. Die Unterlassungsklage kann danach eingereicht werden. Hierfür gilt die reguläre Verjährung von 3 Jahren.

15. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-15 17:11:492022-02-15 17:16:13Unterlassungsklage wg Beleidigung

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Dieser Mutter, die um jeden Preis verhindern will, dass ihr Ex-Ehemann Kontakt zum gemeinsamen 12-jährigen Sohn hat, ist jedes Mittel recht. Zunächst behauptete sie gegenüber dem Familiengericht, dass der Vater seit mehrt als 10  Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn gesucht und diesen total vernachlässigt habe. Doch das war nur das erste vieler weiterer Geschütze, die sie auffuhr, um ihren Krieg gegen den ebenso sorgeberechtigten Exmann zu gewinnen.

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind sind leider keine Seltenheit.

Vor dem Familiengericht ließ die Frau behaupten, ihr geschiedener Mann habe vor dem Sohn behauptet, er wolle jemanden abknallen. Der Vater habe ja nix zu verlieren, da er ja ohnehin auf Bewährung sei. Der Sohn fürchte sich nun und wolle keinen Kontakt zum eigenen Vater. Sie ließ auch behaupten, der Vater interessiere sich gar nicht für das Wohl seines Kindes. Ihm ginge es lediglich darum, finanzielle Vorteile zu erhalten. Denn ihre Mutter sei vor einiger Zeit verstorben und habe ihr einen beachtlichen Nachlass hinterlassen. Dass der Kindsvater sich jetzt so anstrenge, sei also ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass er auf das baldige Ableben seiner schwerkranken Ex-Ehefrau hoffe. In diesem Falle wolle er als alleinig sorgeberechtigter Elternteil ja nur den Nachlass für den Sohn verwalten und so an die Vermögensmasse heran kommen.

Glatte Lügen, die nur dazu dienen, dem Mann um jeden Preis zu schaden.

Ihrer Familie gegenüber behauptete die Mutter des Jungen sogar, ihr geschiedener Mann und Kindsvater sei inhaftiert gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage hin behauptete sie steif und fest, ihr Ex-Ehemann habe in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßt. Auch dies hatte sie bewusst wahrheitswidrig behauptet. Der Vater ist noch nicht mal wegen eines einzigen Bagatelldelikts in seinem ganzen bisherigen Leben belangt worden und kann ein gänzlich staffreies Vorleben präsentieren.

Auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen und damit falsche Verdächtigungen gehören zu ihrem Repertoire.

Eine derartige krankhafte Lügnerin läßt natürlich auch keine Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann aus. Zuletzt versuchte sie es  mit dem Vorwurf: des Hausfriedensbruch. Als der um seinen zwölfjährigen Sohn besorgte Vater seinen Sohn besuchen wollte und dazu in die von der Frau geführte Gaststätte kam rief die Frau sofort die Polizei und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem rief sie gleich noch einen Krankenwagen, da sie angeblich bis zur Ohnmacht unter Stress gesetzt worden sei.

Wegen der bewusst unrichtigen Anzeige hat sich die Frau nun unter Anderem wegen falscher Verdächtigung zu verantworten.

Der nicht im Geringsten vorbestrafte Vater lässt sich diese wüsten Beschuldigungen nun nicht mehr gefallen. Wegen der unwahren Behauptungen hat er Anzeige wegen übler Nachrede gestellt. Wegen der falschen Verdächtigung hat er außerdem durch seinen Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.

 

15. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-15 14:29:312020-01-28 11:53:29Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Verleumdung ist Straftat

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es geht schneller als man denkt, dass man Opfer von übler Nachrede und Verleumdung wird.

Das mußte eine Münchnerin gerade feststellen, die es faustdick erwischt hatte. Viele Monate hatte sie ihre alte Großtante gepflegt, als es mit der bergab ging. Die alte Dame hatte zwar durchaus noch andere und vor allem viel nähere Verwandtschaft. Allerdings fand sich keiner von denen dazu bereit, ihr die Alltäglichkeiten erledigen zu helfen: täglich mehrmals in die Wohnung der alten Dame fahren, die Wohnung aufräumen, Einkaufen gehen und Ausflüge machen. All das, was eben für einen alten Menschen wichtig ist, der alleine ist und alleine nicht mehr zurecht kommt. Noch nicht einmal ein gelegentlicher kleiner Besuch war seitens der übrigen Verwandtschaft drin. Erst die alte Dame verstorben war taucht die Verwandtschaft aus der Versenkung auf: Nämlich dann, als die Münchnerin, die als Alleinerbin eingesetzt worden war, ihr Erbe geltend machte. Plötzlich gabs wieder jede Menge Verwandte:

Verleumderische Behauptungen  

In einem bösen Brief nicht an die Münchnerin selbst, sondern gleich direkt an das Nachlaßgericht machte sich die Berwandtschaft plötzlich wieder bemerkbar und zog nun voll vom Leder gegen die Alleinerbin: Die sei eine Erbschleicherin und im Übrigen auch eine Betrügerin, weil sie Berufsbezeichnungen führe, die sie gar nicht verdiene.

Strafanzeige und Unterlassungsklage sind die Kosequenzen

Die Münchnerin (Anwalt RA Florian Schneider) hatte korrekt und zudem auch verdient ihr Erbe angetreten. Die Anschuldigungen gegen sie stellen zumindest eine üble Nachrede, teils auch Verleumdung dar. Die Müncherin wird nun gegen die krumme Verwandtschaft mit einer Strafanzeige vorgehen: Hier droht eine erhebliche Geldstrafe. Sie wird aber auch auf Unterlassung klagen, was dann ein zusätzlich teurer Spaß wird für die Verleumder. Auf die kommen nämlich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu. 

Die Behauptungen der Verwandten sind umso gravierender, als sie der Alleinerbin im Nachgang auch noch unterstellen, eine Straftat begangen zu haben: Da die Verwandten ihre Anschuldigungen an ein Gericht geschrieben hatten haben sie zudem den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt: Dies wird besondere strafrechtliche  Folgen haben für sie.

4. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-04 18:35:072020-01-28 11:54:13Verleumdung ist Straftat
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