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Schlagwortarchiv für: Steuerfahndung

Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung

Allgemein

Der Kellner aus dem Münchner Umland war vor seinem derzeitigen Angestelltenverhältnis als Gastwirt selbständig gewesen. Aus dieser Zeit stammen die Probleme, die die Steuerfahndung ihm nun bereitet. Um seine Umsätze damals zu verschleiern soll er bei einem großen Münchner Handelsunternehmen eingekauft haben und die Rechnungen hierfür vernichtet haben. Als das große Handelsunternehmen aufflog bekamen viele der Kunden des Handelsunternehmens Besuch von der Steuerfahndung. Es wurde eine ganze Lawine von Steuerstrafverfahren gegen zahllose Münchner Gastwirte eingeleitet. Viele endeten mit Knast, das Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung gegen den jetzigen Kellner .

Ein Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung, wenn der Steuerschaden wiedergutgemacht worden oder nicht allzu hoch ausgefallen ist.

Die Vernichtung der Einkaufsrechnungen hatte regelmäßig den Sinn, die Einkäufe zu verschleiern. Und gleichzeitig sollte auch die Kasse nicht korrekt geführt werden und am Ende sollte die Höhe der Umsätze unklar bleiben. Der steuerpflichtige Gastwirt wollte sich die Steuern auf seine Umsätze sparen, denn hier kam einiges zusammen.

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, alles zusammen lastet schwer auf dem Geldbeutel der Unternehmer.

Die Steuerlast in Deutschland ist insgesamt viel zu hoch. Der Versuch, durch Vernebelung der Umsätze Steuern zu sparen, ist allerdings illegal und führt zu schmerzhaften Strafverfahren. Eine richtige Keule trifft den Gastwirt dann Jahre später. Kommt eine Betriebsprüfung zum Ergebnis, dass die Kasse nicht korrekt geführt worden ist, darf der Fiskus schätzen. Und diese Schätzung

Der wirksamste Hebel der Finanzverwaltung ist die nachträgliche Schätzung der verschwiegenen Umsätze und in der Folge dann der hinterzogenen Steuern.

Die Schätzungen fallen heftig aus. Sie bedeuten für die Steuerpflichtigen Steuernachzahlungen an der Obergrenze des Möglichen. Der Sinn ist klar. Alle eventuellen Nachahmer sollen abgeschreckt werden. Denn schwerer als alle Maßnahmen des Strafrichters wiegen die sehr hohen Steuernachzahlungen. Diese müssen allerdings nicht unbedingt tatenlos hingenommen werden. Der Einspruch gegen die Schätzungsbescheide der Finanzverwaltung und die Klage zum Finanzgericht sind oft Mittel der Wahl. Hier sind allerdings knappe Fristen zu beachten!

28. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-28 13:54:442023-10-31 12:43:32Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung

Haft für Steuerhinterziehung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Haft für Steuerhinterziehung, so lautete vor Kurzem im Amtsgericht München das Urteil. Ein Münchner Gastronom war in Rahmen einer Betriebsprüfung in Verdacht geraten, Steuern hinterzogen zu haben. Die Höhe der nicht korrekt erklärten und bezahlten Steuern war geschätzt worden. Hieran entzündete sich der Streit.

Die Schätzung der Umsätze ist nur dann erlaubt, wenn die Umsatzberechnungen laut Kasse des Lokals wegen irgendwelcher Auffälligkeiten von der Steuerfahndung verworfen werden können.

Dann hat das Finanzamt freie Bahn. Im vorliegenden Fall waren Umsätze aus lange zurückliegenden Zeiträumen in Höhe von Hunderttausenden von Euro geschätzt worden. Die Schätzungen der Umsätze und damit auch der Gewinne eines Lokals sind nicht zufällig brutal. Sie sollen eventuelle Nachahmungstäter abschrecken.

Die Höhe der Strafe hängt entscheidend ab von der Höhe der verkürzten bzw. hinterzogenen Steuern.

Je höher also die nicht erklärten und womöglich auch später noch nicht entrichteten Steuern sind desto höher fällt die Strafe aus. Haft für Steuerhinterziehung kann es kann schnell geben, wenn gleich mehrere Hunderttausend Euro verkürzt worden sind.

Haft für Steuerhinterziehung gibts ganz schnell aber auch dann, wenn weder ein Geständnis noch eine Rückzahlung der (geschätzten) Steuern im Verfahren vorliegen.

Nicht nur die Schätzungen sind also brutal, sondern auch die darauf folgenden Urteile der Gerichte. Brutal sind diese Urteile deshalb, weil Gerichte oft die Schätzungen der Finanzverwaltung mehr oder minder ungeprüft übernehmen.

Eine krasse Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und des Gewaltenteilungsprinzpis ist Alltag.

Geben die Zeugen der Steuerfahndung an, alles richtig gemacht zu haben und nicht willkürlich geschätzt zu haben, ist für die Gerichte alles in Butter: Sie übernehmen die Schätzungen de facto völlig ungeprüft und ohne jedes Hinterfragen der Schätzungsgrundlagen.

Letztlich schreibt also die Steuerfahndung das Strafurteil, auch wenn es um Haft für Steuerhinterziehung geht.

Alltag in vielen Gerichten. Weder Staatsanwälte noch Richter sind in der Regel Leute mit Steuerkenntnissen. Man verläßt sich also einfach auf die Angaben des Fiskus. Bedenken von im Steuerfach deutlich besser bewanderten Verteidigern werden vom Tisch gewischt. Macht es sich schön einfach und kriegt  sein Verfahren schnell zu Ende. Man kann sich ja auf Fachleute berufen, sagen die Richter. Die werden es schon wissen!

Dabei vergessen die Strafjuristen, dass die vermeintlichen Fachleute zur Finanzverwaltung gehören und damit auf der Ermittlerseite stehen und natürlich Haft für Steuerhinterziehung erreichen wollen.

Also auf der Seite, die die Strafverfolgung betrieben hat und ein elementares Interesse an der Verurteilung hat. Die also nicht neutral ist und unabhängig. Eine schwere Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung!

Hätte das Gericht es sich nicht so einfach gemacht wäre klar geworden, dass die Berechnungsgrundlagen für die Schätzungen des Finanzamts nicht gestimmt haben.

Stimmen die Schätzungsgrundlagen nicht stimmen auch die geschätzten Umsätze nicht. Und damit auch die geschätzten Gewinne nicht. Und vor allem die auf Basis der Gewinne errechneten Steuern nicht. Gehts um Haft ist der Spaß aber vorbei!

9. November 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-11-09 14:37:112022-11-10 15:04:35Haft für Steuerhinterziehung
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