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Schlagwortarchiv für: Serienräuber

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

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