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Schlagwortarchiv für: Internetbetrug

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Computerbetrug mit Kreditkarten

Internetstrafrecht

Der Computerbetrug mit Kreditkarten nimmt stark zu. Das Internet bietet eine geradezu unübersehbare Angriffsfläche für Straftaten aller Art.

Über seinen Computerbetrug mit Kreditkarten hatte sich der Flüchtling aus Afrika nicht wirklich viele Gedanken gemacht.

Einer hatte ihn einfach gefragt, ob er eine Fahrkarte für ihn im Netz buchen könnte. Im Netz lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten gestohlene Kreditkarten beschaffen. Oft haben die echten Eigentümer den Verlust ihrer Karte noch gar nicht bemerkt, da werden die schon im Netz gegen geringes Entgelt zum Kauf angeboten. Oft sind die da noch gar nicht gesperrt. So lassen sich damit alle möglichen Straftaten begehen.

Als echte Marktlücke hat sich der Handel mit Fahrkarten der Deutschen Bahn erwiesen.

Hierfür lassen sich die verlorenen bzw. gestohlenen Kreditkarten gut verwenden. Der Täter loggt sich auf der Website der Bahn mit einem fiktiven Namen ein und erhält einen eigenen Account. Die Kreditkarte legitimiert ihn. Er erhält nun jede gewünschte Fahrkarte. Oft auf vorherige Bestellung von Interessenten, die billig Bahn fahren wollen. An die verkauft er dann die bestellten Fahrkarten. Zum halben Preis. Oder gar nur für ein Viertel des regulären Preises. Ein echtes Schnäppchen!

Den Schaden hat zunächst der rechtmäßige Eigentümer der Kreditkarte.

Weil er den großen Fehler gemacht hat, den Verlust seiner Karte nicht sofort zu melden. Erst ab der Verlustmeldung greift nach dem Gesetz die Eintrittspflicht der Versicherung der Kreditkartenunternehmen.Vorher nicht. Höchstens aus Kulanz. Wer den Verlust seiner Karte also gar nicht bemerkt hat hat ein Problem. Und jede Menge Gesprächsbedarf mit seiner Bank.

Die Schäden aus diesen Straftaten können enorm sein. Der Computerbetrug mit Kreditkarten ist eine echte Boombranche!

Hier zeigt die bargeldlose Zahlungswelt ihre häßliche Seite. Kein Mensch kontrolliert täglich, ob er seine Kreditkarte noch in der Tasche hat. Taschendieben verschafft dieses Verhalten einen echten Vorsprung. Wenn die Politik mal endlich anfängt damit, diese Kosten des digitalen Zahlungsverkehrs für die Gesamtwirtschaft auszurechnen, wird es schnell vorbei sein mit der Euphorie am bargeldlosen Zahlen.

Die Schäden aus Straftaten der Kreditkartenkriminalität muss komplett die Gemeinschaft der Teilnehmer am bargeldlosen Zahlungsverkehr tragen, den Verlust von Bargeld hatte jeder selbst zu tragen.

Das führt in absehbarer Zeit zu höheren Kosten für die Versicherung von Kreditkarten. Und für Banken und Kreditkartenunternehmen.

Der Flüchtling wurde nur durch Zufall identifiziert.

Als er anfing, bei der Polizei auszupacken und seine ganzen Mittäter zu nennen, hatte die Polizei einen ganzen Ring an Mittätern in der Falle. Die einen lieferten die gestohlenen oder verlorenen Karten, die anderen verdickten die Bahnfahrkarten. Die Aussage des Haupttäters läßt allerdings die erzielten Gewinne im Nachhinein schrumpfen. Und die Asylverfahren im Nichts enden. So war auch der Asylbewerber in die Fänge der Polizei geraten.

22. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-22 13:02:562021-04-22 14:17:12Computerbetrug mit Kreditkarten
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