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Schlagwortarchiv für: Handyauswertung

Rat vom Verteidiger bei Btm

Betäubungsmittelgesetz

Der junge Angeklagte hatte sich an den regelmäßigen Konsum von Cannabis bereits gewöhnt. Er hatte von seiner Dealerin jederzeit das bekommen, was er gebraucht hatte. Als die Dealerin aufflog war auch der Angeklagte dran. Der Rat vom Verteidiger (RA Florian Schneider) bei Btm ist jetzt dringend.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist oft eilig und sollte schnell eingeholt werden, bevor Beschuldigte in die Versuchung geraten, eine Aussage zu machen.

Wenn die Dealer auffliegen werden grundsätzlich sofort deren Handys ausgewertet. Das führt im Normalfall dazu, dass sämtliche Kontakte des Dealers oder der Dealerin bekannt werden. Hierunter sind naturgemäß meistens auch die Abnehmer bzw. Käufer. Die erhalten dann bald Besuch von der Polizei.

Auch lange zurückliegende Btm-Geschäfte können aufgrund von Handyauswertungen nachverfolgt und bestraft werden.

Handys werden von der Polizei oft akribisch ausgewertet. Auch gelöschte Kontakte und Mails können wieder hergestellt werden. Dies ist rein technisch gesehen kein Problem. Je größer die vermuteten Rauschgiftgeschäfte sind um so größer ist seitens der Strafverfolger der Eifer beim Auswerten und Wiederherstellen gelöschter Inhalte.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist umso wertvoller, je früher er eingeholt wird.

Erfährt die Polizei über die Handyausertungen von Straftaten weiterer Tatverdächtiger muss sie diesen Hinweisen nachgehen. Das bedeutet, dass sie in der Regel beim Amtsgericht weitere Durchsuchungsbeschlüsse beantragen und dann auch durchsuchen wird. Spätestens dann erfahren die Abnehmer der Dealer, dass sie in den Focus der Polizei geraten sind.

Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss und 5 Mann morgens um 6 vor der Wohnungstüre ist die Aufregung groß.

Beschuldigte neigen in solchen Situationen dazu, spontan Angaben zu machen, die sie später schwer bereuen. Gerade mit der Polizei Unerfahrene fangen an, sich regelrecht um Kopf und Kragen zu reden.  Dabei gilt auch in solchen Situationen das Recht eines jeden Beschuldigten, dass er gar nix sagen muss!

Und der eiserne Grundsatz ist für jeden Beschuldigten, dass er gerade in solchen Situationen ohne Verteidiger nichts sagen darf!

Hier loszuplappern ist völlig unüberlegt und ein großer Schaden für das weitere Strafverfahren! Die Reue folgt meist auf dem Fuß. Für derartige Situationen gibts Strafverteidiger. Wenigstens eine Erstberatung (Euro 200) sollte drin sein. Das wahrscheinlich bestangelegte Geld überhaupt!

22. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-22 16:15:422022-12-29 13:16:29Rat vom Verteidiger bei Btm

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