• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Haftstrafe

Haft für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Staatsanwalt konnte beim besten Willen nicht mehr viel Gutes an dem Angeklagten finden. Der Angeklagte ihm gegenüber hatte es so richtig verbockt! Am Montag ging es vor dem Amtsgericht München ums Ganze.

Erwerb, Besitz, Abgabe und Handeln mit Drogen

Die Anklagebehörde warf dem Asylanten das halbe Spektrum der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es ging um Erwerb, Besitz, Abgabe und vor allem Handeltreiben mit Marihuana. 

Beim Drogenhandel in München ertappt

Der Endzwanziger aus Nigeria war von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden: Er hatte in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofes Marihuana verkauft. Im Alten Botanischen Garten klickten die Handschellen im richtigen Moment: Der Angeklagte übergab gerade sechs Portionsbeutel mit jeweils 1 Gramm für € 100 an einen Kunden.

Offene Bewährung wegen Drogenhandels

Der Nigerianer hatte nicht nur weitere 5 Portionsbeutel in seiner Unterhose dabei. Auffällig waren für den Staatsanwalt auch mehrere Fahrkarten von seiner Flüchtlingsunterkunft im Umland nach München. Schwer wogen auch zwei weitere offene Verfahren wegen Erwerbs. Der Ermittlungsrichter erließ sofort Haftbefehl. Nach der Inhaftierung stellte sich dann noch etwas heraus: Der Nigerianer stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Die war wegen einer völlig gleichgelagerten Drogenhandels-Aktion im letzten Jahr verhängt worden.

Weitere Strafverfahren in Italien

Doch damit immer noch nicht genug: Die Polizei hatte den Weg des Nigerianers nach Deutschland nachverfolgt. Prompt zeigte sich, dass der Angeklagte durch Italien hindurch gleich noch drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels angehäuft hatte.

An der Haftstrafe führte kein Weg vorbei 

Sein Geständnis half ihm dannn auch nix mehr: Am Ende wollte den Angeklagten nicht nur der Staatsanwalt im Knast sehen, sondern auch die Richterin! Am Schersten wog natürlich die offene Bewährung: Buchstäblich nur zwei Monate nach der Rechtskraft seiner ersten Verurteilung war er schon wieder straffällig geworden!

Ausweisung und Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte 

So lautete das Urteil am Schluß der Hauptverhandlung auf 1 Jahr und 9 Monate ohne Bewährung wegen Drogenhandel. Zusätzlich droht der Widerruf seiner Bewährung von 1 Jahr. Der Angeklagte wird sich also auf 2 Jahre und 9 Monate in deutscher Strafhaft einrichten müssen. Am Schlimmsten aber für ihn: Mit der zweiten Verurteilung ist für ihn jede Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gestorben. Nach Verbüßung von etwas mehr als der Hälfte seiner Strafe drohen ihm Ausweisung und Abschiebung nach Nigeria.

 

 

20. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-20 18:11:412016-09-23 07:53:22Haft für Drogenhandel

Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der 35-jährige Umschüler aus München hatte ziemlich getankt beim Feiern von Samstag auf Sonntag in verschiedenen Münchner Clubs. Annähernd 3 Promille könnten es schließlich geworden sein, als die Handschellen dann klickten. Möglicherweise hatte er gar nicht mehr so recht realisiert, was er dann tat:  Er nahm 6 falsche 50-Euro-Scheine an und brachte sie gleich wieder unter die Leute. Er zahlte Cocktails und andere Getränke in diversen Clubs mit den falschen Fünfzigern. Neben den Getränken bekam er natürlich vor allem sauberes Wechselgeld ausgehändigt. Schließlich flog die Sache auf: Einer der Securities verfolgte den Umschüler auf seinem Weg in die nächsten Clubs. Als der Beschuldigte auch hier wieder mit Falschgeld zahlte kam die Polizei. Der 35-Jährige mußte daraufhin den Rest der Nacht zum Sonntag in der Haftzelle verbringen. Auch die nächste Nacht zum Montag noch.

Haftbefehl wegen Verbreitung von Falschgeld

Die Staatsanwaltschaft wollte jedoch mehr: Sie beantragte Haftbefehl. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ den auch, setzte ihn aber außer Vollzug: der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte einen festen Wohnsitz. Das rettete ihn schließlich vor der Haft.

Inverkehrbringen von Falschgeld ist ein Verbrechen

Der Beschuldigte hat sich da auf ein riskantes Spiel eingelassen: Das Strafgesetzbuch sieht für jede einzelne Tat des Inverkehrbringens eines falschen Geldscheines einen Strafrahmen von mindestens 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren vor. Der Beschuldigte muß sich daher auf eine erhebliche Freiheitsstrafe einrichten, die sein Führungszeugnis komplett ruinieren wird. 

Bewährung trotzdem unter Umständen möglich

Der Beschuldigte kann sich trotzdem einige Hoffnung auf Bewährung machen: Er ist  nicht vorbestraft und lebt in geregelten Verhältnissen. Ob das aber dann wirklich für eine Bewährung reicht wird entscheidend von dem weiteren Verhalten des Umschülers abhängen: Bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr braucht ein Gericht nämlich schon sehr gute Argumente, um eine Strafe noch zur Bewährung auszusetzen. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch eine Frage von großer Bedeutung sein: Nämlich, ob er den Schaden wiedergutgemacht hat, den er den Clubs durch die Bezahlung mit Falschgeld verursacht hat

13. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-13 22:18:472016-09-14 07:23:28Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter
Seite 2 von 212
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen