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Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag ist das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Ingolstadt gegen vier Angeklagte aufgehoben worden, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab. Das Landgericht Landshut hat im wiederaufgenommenen Verfahren alle vier nun freigesprochen.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
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