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Haftbefehl wegen Kindstötung

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat gegen die 24-jährige Frau aus Mittelstetten, die letzte Woche wegen starker Blutungen von ihren Eltern in ein Krankenhaus gebracht worden war, Haftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ihres neugeborenen Kindes. Nach Angaben des Krankenhauses stammten die Blutungen der jungen Frau von einer Entbindung, kurz darauf wurde die Leiche eines Neugeborenen in einer Tüte im Kleiderschrank der Frau aufgefunden. Nach Angaben der Frau habe sie in der Tat entbunden, allerdings sei das Kind bei der Geburt verstorben. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II hatte das Kind bei der Geburt jedoch noch gelebt.

Nach den Meldungen in der Presse befindet sich die Beschuldigte nach wie vor im Krankenhaus, werde hier aber von der Polizei bewacht. Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wird sie sich in Untersuchungshaft begeben müssen, sofern der Haftbefehl tatsächlich auch vollzogen wird.

Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, sofern tatsächlich auch ein dringender Tatverdacht besteht. Genau dies ist hier aber zu hinterfragen, da selbst nach Angaben der Polizei bei der Kinderleiche keine Spuren von Gewalteinwirkung hatten festgestellt werden können.

12. September 2011/von Florian Schneider
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