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Haftbefehl für Schleuser

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Autobahn Salzburg ist ein gefährliches Pflaster für Schleuser. Die Polizei kontrolliert nicht zufällig immer öfter auch Flixbus und Co. Hier fiel eine Gruppe von Schwarzafrikanern auf. Nach der Anhaltung des Busses zeigte einer aus der Vierer-Gruppe die Pässe von allen Vieren vor. Der hochgewachsene Schwarze erwies sich als Somalier. Die anderen Drei ebenfalls.

Keiner der Vier hatte ein Visum für Deutschland.

Die Pässe aus Somalia werden von Deutschland zudem nicht anerkannt. Nach dem unfreiwilligen Aussteigen aus dem Bus auf der Autobahn zeigte sich, dass drei aus der Gruppe Minderjährige von 15 und 16 Jahre sind. Alle Vier sind in Rom losgefahren und in Südtirol in den Flixbus eingestiegen. Alle mit dem Ziel Deutschland.

Der große Schwarze stellte sich als in Deutschland bereits strafrechtlich einschlägig vorbestrafter Schleuser heraus.

Die Vernehmungen der Vier bei der Polizei in Rosenheim ließen dann keinen Zweifel mehr zu. Der Große leugnete den Tatvorwurf komplett. Er habe mit Schleusungen nix zu tun. Er kenne auch die drei Jungs nicht. Er habe eigentlich nur nach Kufstein fahren wollen. Er sei aber im Bus eingeschlafen und nur deshalb nach Deutschland gelangt.

Die 3 jugendlichen Somalier packten aber aus.

Sie hätten sich in Rom an einen Schleuser gewandt. Für jeweils € 700 sollten sie nach Deutschland gebracht werden. Der Große sei in Rom ihr Ansprechpartner gewesen. Der wird daher verdächtigt, ein in Italien polizeibekannter Schleuser zu sein.

In München hieß es dann sofort: Haftbefehl für Schleuser.

Der Ermittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium glaubte dem hochgewachsenen Somalier kein Wort. Die Polizei identifizierte ihn als bereits in Deutschland vorbestraften Schleuser. Zudem zeigte sich, dass er unter Bewährung steht.

Dem Somalier drohen mehrere Jahre Haft.

Für ihn gehts nämlich nun auch um den Widerruf seiner Bewährung aus Rostock. Hinzu kommt eine empfindliche Freiheitsstrafe wegen der dreifachen Schleusung. Ohne Bewährung. Danach kommt die Ausweisung mit Abschiebung nebst Wiedereinreiseverbot für 10 Jahre.

22. Mai 2017/von Florian Schneider
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