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Führerscheinentziehung

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Freising hat soeben gegen einen Handwerker aus.der Umgebung von Abensberg (Verteidiger RA F. Schneider) Strafbefehl wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen, der die ziemlich saftige Geldstrafe von Euro 8.000 und sowie eine Sperrzeit von mehr als 1 Jahr enthält. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Weg zu einer Baustelle auf der Mittelspur der Autobahn bei etwa 120 km/h zunächst die Nebenlschlußleuchte angeschaltet zu haben, als ein anderes Auto ihm hinten zu nah aufgefahren war, – was ihn ängstigte, – und dann zusätzlich noch gebremst zu haben, als der aggressive Hintermann zwar zuerst zurückgefallen war, aber dann plötzlich noch mal Gas gegeben hatte und ihm dann so nah aufgefahren war, daß er dessen Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Aufgrund dieses Bremsmanövers war es zum Unfall gekommen, da der Hintermann wegen des Bremsmanövers in die Leitplanke gekracht war. Es war lediglich Sachschaden entstand entstanden.

Der Angeklagte, der bislang nicht von einem Strafverteidiger, sondern von einem Feld-Wald-Wiesen-Anwalt verteidigt worden war, hatte sich bislang ohne nennenswerte Gegenwehr und damit eher passiv an dem Strafverfahren beteiligt, oder besser, eigentlich gar nicht beteiligt, was sich nun in dem sehr belastenden Strafbefehl niederschlägt.

Dem Angeklagten war bereits im Ermittlungsverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Durch die Führerscheinentziehung und die Verhängung einer Sperrzeit von mehr als einem Jahr wird der Angeklagte existentiell getroffen, da er seine Arbeitsstelle verlieren wird. Daher wurde nun Einspruch eingelegt und wird nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freising notfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen die Frage der Verantwortung für die Verursachung des Unfalls geklärt werden.

20. November 2011/von Florian Schneider
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