• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Freispruch wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Dachau hat kurz vor Weihnachten einen Familienvater (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in seinem von insgesamt 3 Parteien bewohnten Haus seinen Nachbarn vorsätzlich geschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte von Anfang an Probleme gehabt mit dem Nachbarn, der jede Gelegenheit genutzt hatte, um Ärger zu machen. Jeder noch so kleine Anlaß war genutzt worden für Vorwürfe und Hänseleien, -wohl mit der Absicht, den Angeklagten aus dem Haus hinauszuekeln. Da der Angeklagte jedoch Eigentümer der von seiner bewohnten Wohnung war und ist war ihm trotz des ständigen Ärgers mit der Nachbarschaft ein Auszug schwergefallen.

Im letzten Jahr war es erneut zu einer Auseinandersetzung wegen irgendeiner Kleinigkeit im Hausflur gekommen und der Nachbar war mit Fäusten auf den Angeklagten losgegangen und hatte ihm sogar Zähne ausgeschlagen. Der Nachbar hatte jedoch trotzdem sofort gegen den Angeklagten Anzeige erstattet nd behauptet, nicht er habe geschlagen, sondern der Angeklagte ihn. Da sowohl die Freundin des Nachbarn als auch mit ihm befreundete Mieter für den Nachbarn ausgesagt hatten war nicht der Nachbar als der eigentliche Täter, sondern der Angeklagte auf der Anklagebank gelandet.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dachau konnte der Strafrichter seine Zweifel an den Angaben des Angeklagten vom Hergang der Auseinandersetzung im Haus nicht beseitigen, zumal der Angeklagte im Gegensatz zum Nachbarn sehr deutlich am Mund und an den Schneidezähnen verletzt worden war, und sprach den Angeklagten frei.

4. Januar 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-04 17:19:542015-02-01 00:28:14Freispruch wegen Körperverletzung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen 16. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger üble Nachrede
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Führerscheinentziehung bei Alk Link to: Führerscheinentziehung bei Alk Führerscheinentziehung bei Alk Link to: Strafbefehl wegen Körperverletzung Link to: Strafbefehl wegen Körperverletzung Strafbefehl wegen Körperverletzung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen