• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Allgemein

Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Münchner Rechtsanwalt freigesprochen, dem versuchte Strafvereitelung zu Gunsten seines Mandanten vorgeworfen worde war: Der Anwalt soll falsche Ausführungen in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof gemacht haben, indem er angegeben hatte, in seinem vorher vor dem Landgericht Augsburg verhandelten Fall sei ihm bei einer Vorbesprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugesagt worden, bei einem Geständnis könne sein damaliger Angeklagte mit einem Strafmaß von unter 5 Jahren rechnen. Der Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt, das Urteil war aber trotz dieses Geständnisses deutlich höher ausgefallen als 5 Jahre. Daher hatte der Verteidiger Revision eingelegt mit der Begründung, die Richter der Strafkammer am Landgericht hätten sich nicht an ihre Zusagen gehalten, deshalb sei das Urteil aufzuheben.

Da sich die Richter zunächst in ihren dienstlichen Stellungnahmen an den BGH partout nicht mehr an ihre damaligen Zusagen erinnern wollten war gegen den Anwalt Anklage zum Landgericht Ausgburg erhoben worden wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Die Anklage war unbeachtet des Umstandes zum Ausgburger Landgericht erhoben worden, obwohl im Grunde genau die Richter dieses Gerichts als Zeugen in Frage kamen und ihre Unabhängigkeit als Zeugen in eigener Sache damit in Zweifel gezogen werden konnte.

In der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gegen den Münchner Anwalt machten die betreffenden Richter der damaligen Strafkammer und der damalige Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft so fragwürdige Aussagen, daß der Anwalt nur noch freigesprochen werden konnte.

1. April 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-01 16:12:162015-02-01 17:12:03Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Geldstrafe für Geldwäsche Link to: Geldstrafe für Geldwäsche Geldstrafe für Geldwäsche Link to: Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling Link to: Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen