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Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Donnerstag mußten sich zwei Türken vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen wurde, vorletztes Jahr in ihrem türkischen Supermarkt einen Afghanen (RA F.Schneider) gemeinschaftlich mit einer Holzlatte verprügelt zu haben. Hintergrund dieser Tätlichkeit war die Behauptung der beiden Angeklagten, der Geschädigte habe in dem Supermarkt der Angeklagten Fleisch nicht bezahlt, also Ladendiebstahl im Wert von etwa Euro 50 begangen. Dieser Verdacht des hauptangeklagten Supermarktinhabers hatte dazu geführt, ihr Opfer aus dem Laden in den Hinterhof des Gebäudes zu bitten und zunächst zu versuchen, es dazu zu bewegen, Euro 500 zu bezahlen. Als der Afghane sich weigert holt einer der Beiden eine Holzlatte und schlägt das Opfer zunächst in die Kniekehle und dann auf den Kopf, während der andere den Geschädigten fest hält. Gleichzeitig zeigen sie ihn wegen Ladendiebstahls an.

Das Opfer hatte sich bei der Tortur erhebliche Verletzungen am Kopf und am Knie zugezogen, die bis heute nicht völlig ausgeheilt sind. Trotzdem richteten sich die Ermittlungen der Staatsanltschaft zunächst nur gegen den Afghanen, der nun wegen Ladendiebstahls verfolgt wurde, da nicht nur die beiden Täter logen, daß sich die Balken bogen, und behaupteten, das Opfer habe gestohlen und sei danach auf der Flucht gestürzt und habe sich dabei verletzt, sondern auch eine Bekannte der Täter dies so gesehen haben wollte von ihrem Balkon aus. Erst nach Durchschreiten des gesamten Rechtsweges, der einem Opfer zur Verfügung steht, also erst nach Einreichung eines Klageerzwingungsantrages, veranlaßte das Oberlandesgericht München die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Täter wegen der Vorwurfes der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.

Hierauf lautete auch der Schuldspruch in der Hauptverhandlung vom Donnerstag, nachdem die beiden Angeklagten die Tätichkeiten eingeräumt hatten und eine vorläufige Schmerzensgeldzahlung an ihr Opfer in Höhe von Euro 1.500 zugesagt hatten. Das Amtsgericht München verhängte gegen die Beiden daraufhin Freiheitsstrafen von 1 Jahr bzw. 9 Monaten jeweils zur Bewährung.

22. September 2011/von Florian Schneider
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