• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Einstellung bei Verkehrsunfall

Straßenverkehrsdelikte

Ein Münchner (Anwalt RA F. Schneider) erhielt soeben eine Enstellung seines Strafverfahrens wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Der Ingenieur hatte letztes Jahr beim Abbiegen mit seinem Pkw in die zweispurige Werinherstrasse völlig korrekt die Fußgängerfurt der quer kreuzenden Strasse überquert, als eine Fußgängerin etwa sieben Meter hinter der Fußgängerfurt durch ein Loch in der Absperrung zu den Strassenbahnschienen schlüpfte und über die Strasse rannte und ihm direkt in sein Auto lief. Der Ingenieur erfaßte die Fußgängerin mit seiner Front und schleuderte sie zu Boden. Die Frau erlitt hiervon leichte Verletzungen. Die Sache schien für den Autofahrer zunächst ganz klar, da ihm kein Verschulden anzulasten war: Die Fußgängerampel hatte zwar für die Fußgängerfurt Grün angezeigt, die Frau hatte jedoch nicht an der Ampel die Kreuzung passiert, sondern weit dahinter. Auch eine Passantin bestätigte dies sofort an Ort und Stelle gegenüber der Polizei.

Als die Beamten die unbeteiligte Zeugin jedoch erneut befragten und baten, ihre Personalien anzugeben, wußte die plötzlich von nichts mehr und behauptete, rein gar nix gesehen zu haben und von nix zu wissen. Die Verletzte selbst behauptete gar, völlig korrekt bei Grün an der Fußgängerfurt die Kreuzung passiert zu haben und keineswegs dahinter durch ein Loch in der Absperrung der Tram gerannt zu sein. Unversehens sah sich der Autofahrer nun einem Strafverfahren wegen Körperverletzung im Straßenverkehr ausgesetzt.

Erst im Laufe der Ermittlungen konnten bei der Staatsanwaltschaft Zweifel an der Version der Verletzten geweckt werden und das Verfahren gegen den Autofahrer zur Einstellung gebracht werden. Nun droht ihm aber ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld durch die Frau, die noch lange keine Ruhe geben will. Allerdings wird der Frau auch in diesem Verfahren kein Erfolg beschieden sein.

3. April 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-03 17:34:132015-02-01 00:11:47Einstellung bei Verkehrsunfall
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung Link to: Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung Link to: Berufung gegen Fahrverbot Link to: Berufung gegen Fahrverbot Berufung gegen Fahrverbot
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen