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Bewährung für Tierquäler

Allgemein

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen 74-jährigen Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte an Weihnachten 2010 in Moosach eine Katze zu Tode gequält: Nachdem der Angeklagte den Kater „Rocco“ mit Fischstücken in eine Marderfalle gelockt hatte, hatte er das Tier in eine Wassertonne geworfen und es mit einem Wasserstrahl solange gequält, bis es tot war. Erst auf die Androhung eines Durchsuchungsbeschlusses zweier Polizisten hin hatte der 74-jährige mit der Polizei kooperiert und den sterbenden „Rocco“ in einem Müllsack zu den Polizisten gebracht. Laut Aussage des Angeklagten habe es sich um eine Kurzschlusshandlung gehandelt, die er nur deshalb begangen habe, weil er Vögel in seinem Garten vor „Rocco“ habe schützen wollen. Das Strafgericht kam jedoch zu ganz anderer Auffassung und verurteilte ihn wegen seiner Rohheit.

Normalerweise sieht das deutsche Recht bei derartigen Sachverhalten Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Die Milde der Strafe von nur 10 Monaten auf Bewährung ist auf die „öffentliche Hetzkampagne“ von Tierschützern gegen den Rentner während der turbulenten Prozesstage zurückzuführen:

Dabei kam es nach diversen Verbalinjurien zum Saalverweis gegen eine Zuhörerin. Der Angeklagte war unter anderem als „Mörder“ von den Zuschauern im Publikum beschimpft worden. Aus diesem Grund beließ es das Amtsgericht, nicht zuletzt wegen Morddrohungen gegen den Angeklagten und handgreiflichen Attacken im Gerichtsgebäude bei der Bewährungsstrafe. Außerdem tragen fehlende Vorstrafen sowie der schlechte Gesundheitszustand zum Strafmaß bei. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu einer Geldstrafe von Euro 1500 verurteilt, die er in Raten an einen Tierschutzverein bezahlen muss.

10. August 2011/von Florian Schneider
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