• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Beschneidung ist Körperverletzung

Allgemein

In einem neuen Urteil hat das Kölner Landgericht die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als vorsätzliche Körperverletzung gewertet und damit festgestellt, dass Beschneidung von Jungen ungeachtet des Wunsches der Eltern und ungeachtet der religiösen Motivation strafbar ist. Hintergrund der Entscheidung war die Beschneidung eines muslimischen Jungen durch einen Arzt, der auf den Wunsch der Eltern den ärztlichen Eingriff vorgenommen hatte. Der Arzt wurde wegen Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht Köln hatte den Arzt in I. Instanz wegen des Vorliegens der Einwilligung der Eltern in die Beschneidung freigesprochen, was das Landgericht im Ergebnis bestätigte: Denn nach der Meinung der Berufungsrichter sei sich der Arzt über das Unrecht der Beschneidung wegen der bislang ungewissen Rechtslage nicht bewusst gewesen und habe sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden. Allerdings stellte das Landgericht fest, dass eine Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist.

Das Landgericht bejahte also die Strafbarkeit der Beschneidung als vorsätzliche Körperverletzung, da die Beschneidung mit irreparablen Folgen für den Jungen verbunden sei und das Selbstbestimmungsrecht des Kindes durch den Eingriff erheblich verletzt. Das Entscheidende an diesem Urteil ist, dass nach der Rechtsauffassung des Landgerichts das Selbstbestimmungsrechts des Kindes als höherrangig zu werten ist sowohl gegenüber der Religionsfreiheit als auch gegenüber der Entscheidung der Eltern, die über ihre Kinder in dieser Hinsicht nicht frei entscheiden dürfen.

Das Urteil der Kölner Landgerichts hat allerdings keine Bindungswirkung für andere Gerichte, das heißt, andere deutsche Gerichte können also durchaus nach wie vor die Beschneidung eines Kindes im Auftrag der Eltern als straflosen ärztlichen Eingriff werten. Erst eine höchstrichterliche Entscheidung kann hier endgültig klare Verhältnisse schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft Köln das freisprechende Urteil des Landgerichts nicht als Anlaß genommen hat, in Revision zu gehen und das Oberlandesgericht um eine Entscheidung zu bitten.

4. Juni 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-04 17:59:062014-08-19 17:59:25Beschneidung ist Körperverletzung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger erreicht Einstellung 7. Dezember 2023
  • Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung 28. Oktober 2023
  • Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige 18. Oktober 2023
  • Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung 9. Oktober 2023
  • Haftentlassung bei Vergewaltigung 7. Oktober 2023
  • Haftgrund Vergewaltigung 26. Juli 2023
  • Frei durch Haftprüfung 11. Mai 2023
  • Verbrechensverabredung 27. April 2023
  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Haftbefehl für StalkingErmittlungen wegen sexuellen Mißbrauchs
Nach oben scrollen