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Anklage wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 44-jährigen Münchner Anklage wegen des Verdachts des Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin sowie der gemeinsamen Tochter erhoben. Der Münchner steht im Verdacht, seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 30-jährige Angolanerin, letztes Jahr im gemeinsamen Urlaub ermordet zu haben. Der Angeschuldigte soll im Juli des letzten Jahres die Frau mit der gemeinsamen Tochter nach Portugal gelockt haben unter dem Vorwand, mit ihr wieder zusammen sein und einen gemeinsamen Urlaub verbringen zu wollen. In Portugal soll er gemäß seinem vorgefassten Tatplan zuerst seine ehemalige Freundin unter Wasser gedrückt haben und damit getötet haben. Danach soll er auch seine 21 Monate alte Tochter getötet haben und beide Leichen am Strand abgelegt haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Motiv des Angeschuldigten gewesen, daß er Angst gehabt habe, daß seine damalige Beziehung auffliegen könnte und sein Doppelleben bekannt würde, als seine Exfreundin ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt hatte und nun Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden. Er sei nur insgesamt etwa 2 Jahre mit dem Tatopfer zusammen gewesen und habe sich von ihr getrennt, als sie schwanger geworden sei.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage wegen Mordes und nicht nur wegen des Verdachts des Totschlags erhoben, da der Angeschuldigte gleich zwei Mordmerkmale bei seiner Tat verwirklicht haben soll, nämlich Heimtücke und Habgier. Sollte er tatsächlich auch wegen Mordes verurteilt werden droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe, wobei in diesem Falle das Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejahen dürfte, was eine frühzeitige Haftentlassung verhindern würde.

3. September 2011/von Florian Schneider
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