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Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Kempten hat soeben insgesamt fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Tatvorwurf betraf die beiden Hauptangeklagte, da die nach der Überzeugung des Landgerichts Kempten das Opfer gemeinsam verprügelt hatten, so daß das Opfer, ein Bekannter von ihnen, an den Folgen der Schläge kurz darauf gestorben war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten alle fünf Angeklagte im Dezember letzten Jahres zusammen mit dem Opfer ein regelrechtes Saufgelage veranstaltet, in dessen Verlauf die beiden Hauptangeklagten ihr Opfer dann geradezu bestialisch mißhandelten, – so die Erkenntnisse des Schwurgerichts, – während die anderen Drei den Einsatz eines Notarztes verhindert hatten, wohl aus Angst vor der Polizei. Das Opfer wäre nach der Mißhandlung durchaus noch zu retten gewesen, hätten die anderen 3 Angeklagten den Notarzt nicht wiedeer abbestellt und damit den Tod mitverursacht.

Das Landgericht Kempten verurteilte die beiden Hauptangeklagten im Ergebnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe nebst Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die anderen drei Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, was eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet hätte, für die anderen Drei wegen Beihilfe zum Mord jeweils sieben Jahre. So gesehen sind die Fünf nicht schlecht weggekommen.

7. Oktober 2011/von Florian Schneider
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