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Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat vor gut 2 Wochen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen erlassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, seine hochschwangere Lebensgefährtin in den Bauch geschlagen zu haben. Nach Angaben der gleichaltrigen Lebensgefährtin soll der Beschuldigte (Verteidiger RA F. Schneider) von Anfang an gegen die erneute Schwangerschaft seiner Freundin gewesen sein und unbedingt einen Abbruch der Schwangerschaft gewollt haben. Wegen des fortgeschrittenen Stadiums der Schwangerschaft sei dies jedoch auf legalem Wege nicht mehr möglich gewesen. Im April soll der beschuldigte seine Freundin dann bereits einmal in den Bauch geschlagen haben, mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu beenden. Bei einem Streit vor etwa 3 Wochen auf offener Straße soll der Beschuldigte dann seine Freundin erneut in den Bauch geschlagen haben. Das Paar hat bereits zwei gemeinsame Kinder. Zusätzlich soll er eines der beiden Kinder des Paares misshandelt haben.

Die Lebensgefährtin machte bei der Polizei zwar von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Verlobte Gebrauch, teilte aber dennoch der Polizei den strafbaren Sachverhalt mit. Der Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.

Auf der Basis der Angaben der Lebensgefährtin hatte das Amtsgericht dann den beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der sich deshalb seit dem 08.07.11 in Untersuchungshaft befindet. Im Falle einer Anklageerhebung müsste der vorbestrafte Beschuldigte mit einer empfindlichen Jugendstrafe rechnen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
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