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Anklage wegen Mobbings

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein Fall der immer häufiger werdenden Internetkriminalität beschäftigt gerade das Amtsgericht Dachau: Ein 27-Jähriger wurde soeben von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der üblen Nachrede zum Amtsgericht Dachau angeklagt, da er beschuldigt wird, im Internet nachweislich falsche Behauptungen über ein türkisches Ehepaar verbreitet zu haben: Der Angeklagte soll im Internet behauptet haben, das Ehepaar hänge der Scharia an, drangsaliere andere Leute und agitiere politisch. Auch ein Zusammenhang des Ehepaars mit schweren Straftaten soll vom Angeklagten behauptet worden sein. Obwohl die Eheleute ihre Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatten konnte von der Polizei der Angeklagte als Tatverdächtiger ermittelt werden, da es zwischen dem geschädigten Ehemann und dem Angeklagten im Jahre 2009 einen Bezug gegeben haben soll:

Der Angeklagte ist nämlich der Sohn der ehemaligen Freundin des Geschädigten, die ihren damaligen Freund, – den geschädigten Ehemann, – im Jahre 2009 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Verfahren gegen das jetzige Opfer des Mobbings war damals mit einem Freispruch beendet worden. Nicht nur der Umstand, daß die Polizei in diesem Freispruch ein Motiv für die jetzige Mobbingaktion sah.

Über die damaligen Schriftsätze des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers konnte deshalb der Angeklagte als tatverdächtiger der Mobbingaktionen ermittelt werden, da klar war, daß die Mutter des Angeklagten die Schriftsätze wegen fehlender Deutschkenntnisse niemals hätte anfertigen können, sondern nur der Angeklagte. Da auch Formulierungen in den Schriftsätzen damals und in den Internetverleumdungen heute übereinstimmen ist der Angeklagte ins Visier der Polizei geraten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
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