• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Schock war groß für den etwa vierzigjährigen Angeklagten: Das Amtsgericht München hatte ihn am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monate ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt war er wegen eines Vorfalls im Oktober letzten Jahres: Die Ehefrau des Angeklagten, die Escort-Service anbietet, hatte Probleme mit einem Kunden, der für den Sex nicht zahlen wollte, weil er nicht zufrieden war. Als sie ihren Ehemann anrief und der eilends vorbei kam, um ihr beim Eintreiben der vereinbarten Vergütung zu helfen, kam es zu einer heftigen Schlägerei mit dem Kunden, der gegen den völlig außer sich geratenen Ehemann keine Chance hatte und schlimme Prügel bezog. Erst hinzugeeilte Kunden des Swingerclubs, in dem sich der Kunde mit der Prostituierten getroffen hatte, und die Polizei konnten den Ehemann einbremsen und dazu veranlassen, von dem Kunden abzulassen. Obwohl die Verletzungen des Kunden trotz der Heftigkeit der Auseinandersetzung nicht so besonders gravierend waren beharrte die Staatsanwaltschaft auf einer unbedingten Freiheitsstrafe, da der Angeklagte bereits zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung in den letzten Jahren eingefahren hatte und vor allem sich weder entschuldigt hatte bei dem Kunden noch an ihn Wiedergutmachung geleistet hatte. Der Angeklagte muß nun versuchen, in der Berufungsinstanz eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erreichen.

26. Februar 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-26 19:31:552016-02-27 15:54:37Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Verleumdung ist strafbar Link to: Verleumdung ist strafbar Verleumdung ist strafbar Link to: Anklage gegen Hotelpagen wegen Unterschlagung in 800 Fällen Link to: Anklage gegen Hotelpagen wegen Unterschlagung in 800 Fällen Anklage gegen Hotelpagen wegen Unterschlagung in 800 Fällen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen