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4.500 Euro Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Weilheim verurteilte letzte Woche eine Rottenbuche-rin wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen ohne weiteres Fahrverbot und ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Rottenbucherin war vorletztes Jahr im Juli mit ihrem Pkw in Rottenbuch unterwegs. Obwohl sie einen Motorradfahrer kommen sah fuhr sie nach korrektem Stopp an der Haltelinie in die Kreuzung ein. Der Motorradfahrer, – ein 63 jähriger Mann, – leitete eine Panikbremsung ein und stürzte. Er zog sich zunächst eine Querschnittlähmung zu und verstarb im Dezember 2008 an den Folgen seiner Verletzung. Da der Gutachter des Gerichts ein Fehlverhalten des Motorradfahrers beim Bremsen bestätigte und nicht ausschließen konnte, daß er im Falle eines korrekten Bremsverhaltens nicht gestürzt und damit nicht verletzt worden wäre verhängte das Amtsgericht Weilheim nur eine geringe Geldstrafe ohne Fahrverbot.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
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