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2 Jahre auf Bewährung für Kokainschmuggel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 26-jährigen Puchheimer wegen unerlaubter Einfuhr von etwa 120 Gramm Kokain aus Holland nach Fürstenfeldbruck zu nur 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte dem 26-jährigen zugutegehalten, daß er durch die Art und Weise der Einfuhr selbst erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten hatte und voll geständig war: Er war nach den Feststellungen des Gerichts eindeutig nur als Drogenkurier für andere unterwegs gewesen und hatte auf insgesamt drei Fahrten jeweils etwa 120 Kokain in Form von sogenannten ?body packs? transportiert, also bei Reiseantritt verschluckt und so in seinem Körperinneren von Holland nach Bayern transportiert. Aufgeflogen war die Sache selbst dann noch nicht, als es dem Kurier nicht gelungen war, alle 30 bis 40 Päckchen wieder auszuscheiden und ein Teil der Päckchen den Darm einfach nicht verlassen wollte und ihm deshalb in der Klinik in Augsburg zwei Päckchen entfernt wurden. Erst als bei diesem Eingriff nicht alle Päckchen gefunden wurden und sich deshalb eines nach dem anderen langsam auflöst und der Angeklagte das Bewußtsein verlor und in akute Lebensgefahr geriet ihn nur noch eine Notoperation in der Kreisklinik retten konnte, wo das Kokain operativ aus dem Darm entfernt wurde, flog die Geschichte auf. Vor der Befragung durch die Polizei mußte der Angeklagte erst noch ein wochenlanges Koma durchstehen.

Nach geltender Rechtslage war das Amtsgericht mit seinem Urteil am untersten Rand des Strafrahmens geblieben: Wegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge an Kokain, – das als harte Droge gilt, – in mehreren Fällen reicht der Strafrahmen des Gesetzes eigentlich bis 15 Jahre, die Strafgewalt des Amtsgerichts als Schöffengericht reicht immerhin bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe. Mit zwei Jahren war das Gericht am untersten Rand des gesetzlichen Rahmens geblieben.

7. Oktober 2010/von Florian Schneider
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