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Verleumdung ist strafbar

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der regelmäßige Besuch in ihrem angestammten Friseurladen ihrer Landsmännin dürfte der Brasilianerin gründlich vergangen sein, als sie durch eine SMS erfuhr, dass hier das Gerücht verbreitet wird, dass sie als Prostituierte arbeitet. Und nicht genug, sie soll angeblich auch noch mit Drogen handeln! Die schon lange hier lebende und verheiratete Mittdreißigerin konnte es nicht fassen, dass man ihr so etwas unterstellt, denn sie geht einem ganz normalen Beruf nach und sieht ihre bürgerliche Existenz durch derartige Gerüchte gefährdet. Nun ist zu ermitteln, wer der Urheber dieses Gerüchts ist, denn der Urheber hat sich wegen Verleumdung strafbar gemacht und wird von der Brasilianerin (Verteidiger RA Florian Schneider) angezeigt werden. Aber nicht nur hier drohen hohe Kosten in Form einer hohen Geldstrafe: Zusätzlich muss er (oder sie) mit einer sehr kostspieligen Unterlassungsklage rechnen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist.   

17. Februar 2016/von Florian Schneider
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