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Ermittlungen wegen Gelddiebstahls

Eigentumsdelikte

Eine Angestellte aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) sieht sich unvermittelt mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung von Geld konfrontiert: Die Polizei wirft ihr vor, letzte Woche beim Besuch einer Bankfiliale in München aus einem Geldautomaten Euro 100 entwendet zu haben, die ein Bankkunde ganz offensichtlich nach dem Abheben am Geldautomaten vergessen hatte. Die Dame, die von Beruf Buchhalterin ist und die dieser Tage ihr Arbeitsleben beenden und in Rente gehen will, soll das Geld an sich genommen und aus der Filiale verschwunden sein. Der Vorwurf lautet daher auf Fundunterschlagung: Nach dem Gesetz wäre es ihre Pflicht gewesen, das Geld am Schalter oder bei der Polizei abzuliefern. Ganz offenkundig hat die Videoüberwachung des Selbstbedienungsbereichs funktioniert: Man hatte sie wohl dabei gefilmt, wie sie das Geld an sich nimmt und konnte sie gleichzeitig anhand ihrer eigenen Geldabhebung identifizieren.

Die Besonderheit dieses Tatbestandes besteht natürlich darin, dass dem mutmaßlichen Täter die Absicht nachgewiesen werden muss, dass er den Fund tatsächlich für sich hatte behalten wollen. Oft nehmen Leute einen Fund an sich in der Absicht, ihn so bald als möglich bei der Polizei abiefern zu wollen, in diesem Falle geht der Tatvorwurf ins Leere. Problematisch ist bei ihr allerdings, dass sie das Geld schon einige Tage mit sich herumgetragen hatte, ohne es abzuliefern.

Sollte die Dame tatsächlich wegen des genannten Tatvorwurfes überführt und verurteilt werden drohen ihr nach dem Wortlaut des Gesetzes Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Da sie ihr ganzen Leben unbescholten verbracht hat und nicht vorbestraft ist müßte sie im Falle einer Verurteilung aber nur mit einer Geldstrafe in einer sehr überschaubaren Höhe rechnen.

26. Juni 2012/von Florian Schneider
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