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Bußgeld auch bei geringem Cannabiskonsum

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Die häufig gestellte Frage, ob auch bei nur geringen THC-Werten im Blut bei einer Verkehrskontrolle Probleme mit der Polizei drohen, muss bejaht werden. Die Rechtslage ist hier ganz eindeutig: Jeglicher Cannabiskonsum, – auch nur in geringen Mengen, – führt dann zu Problemen, wenn sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle THC-Werte im Blut finden lassen. Dann droht immer ein Bußgeldverfahren! Eine Differenzierung findet nur insoweit statt, als geringe Werte nicht schon automatisch zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen: Voraussetzung für ein Strafverfahren wäre nämlich zusätzlich auch, dass ein medizinischer Gutachter eine Fahruntüchtigkeit bejahen müsste. Die läge dann vor, wenn der Autofahrer zum Beispiel durch Fahrfehler aufgefallen wäre, – also zum Beispiel bei Rot über die Ampel gefahren wäre oder anderes mehr, – und dabei ertappt worden wäre. Dann käme auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Frage und später dann eine MPU. Das häufig zu hörende Argument, Cannabiskonsum selbst sei doch straffrei, zieht also dann nicht, wenn der Konsum in Zusammenhang mit einer Autofahrt steht.

23. März 2015/von Florian Schneider
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