• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsdelikte

Ende Oktober mußte sich ein Puchheimer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten, der nicht zum ersten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden war: Der Mann war im Frühjahr von der Polizei dabei ertappt worden, als er nachts mit seinem Roller durch Puchheimer kurvte, wiewohl er für diesen Roller keinen Führerschein hatte. Sein ursprünglicher Autoführerschein war ihm kurz zuvor entzogen worden wegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und wegen Fahrens trotz Fahrverbots, er hatte ihn erst ein paar Jahre, denn zuvor war er bereits mehrere Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht gestanden. Eine lange Latte von Voreintragungen war also die Hypothek, die den Angeklagten in der Gerichtsverhandlung in Bruck belastete. Der

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf ein und gab sich sehr einsichtig, vor allem schilderte er seine umfangreichen Bemühungen, seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, weshalb er sich auch wegen der bevorstehenden MPU einer ambulanten Psychotherapie unterzogen hatte. Der Angeklagte mußte sich daher eine ganze Reihe unangenehmer Nachfragen bezüglich seines Verhältnisses zum Gesetz anhören.

Da es sich bei dem Roller, mit dem der Angeklagte unterwegs gewesen war, um ein sehr leichtes und langsames Fahrzeug gehandelt hatte und der Angeklagte so schuldeinsichtig und reumütig aufgetreten war folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte, sondern dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten RA Schneider, der nochmals Bewährung beantragt hatte.

22. November 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-22 17:07:542015-02-01 11:57:59Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen 16. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger üble Nachrede
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Geldstrafe für Tierquälerei Link to: Geldstrafe für Tierquälerei Geldstrafe für Tierquälerei Link to: Bewährung für 1 kg Cannabis Link to: Bewährung für 1 kg Cannabis Bewährung für 1 kg Cannabis
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen