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Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der junge Angeklagte hatte eindeutig zu viel getrunken. Von eineinhalb Promille war in der Akte die Rede. Weit mehr, als ein Muslim gewohnt ist. Nach seiner Flucht nach Deutschland hatte er den Alkohol entdeckt und war dann auf die schiefe Bahn geraten. Eine Schere war bei einer körperlichen Auseinandersetzung ins Auge des Gegners geraten und hatte hier eine kleine Verletzung verursacht. Glücklicherweise hieß es am Ende aber Bewährung für gefährliche Körperverletzung.

Bewährung für gefährliche Körperverletzung zu kriegen ist keine ganz einfache Sache.

Der Strafrahmen der Vorschrift für eine Körperverletzung unter Einsatz von Gegenständen beginnt bei 6 Monaten und endet bei 10 Jahren Freiheitsstrafe. Bleiben schwere Schäden beim Opfer zurück wird aus der gefährlichen eine schwere Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr. Alles also eindeutig eine Nummer größer als eine „normale“ / „einfache“ Körperverletzung, wo man auch noch mit einer Geldstrafe davon kommen kann.

Der Gegner war an seinem Auge glücklicherweise nicht bleibend geschädigt.

Sonst hätte der Strafrahmen der schweren KV angewendet werden müssen. Eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung wäre womöglich nicht mehr drin gewesen. Der Angeklagte hatte also mehr Glück als Verstand, dass seine Schere nicht zur Erblindung des Auges seines Gegners geführt hatte. Da Auge hatte im Gegenteil nur eine leichte Hornhautverletzung. In der Beweisaufnahme stellte sich zudem heraus, dass das Opfer ebenfalls sehr aggressiv und beleidigend unterwegs gewesen war gegen den Angeklagten.

Das Amtsgericht verhängte also eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung und erlegte dem Angeklagte auf, Wiedergutmachung an sein Opfer zu bezahlen.

Der Angeklagte war geständig gewesen und hatte seine Bereitschaft zu einer Entschuldigung und zu einer Wiedergutmachung bekundet. Er hatte auch nur kleine Vorstrafen, den einen oder anderen kleinen Diebstahl. Schließlich fiel auch seine Bereitschaft ins Gewicht, den Alkoholkonsum sein zu lassen und Beratungsgespräche zu führen. Die Verteidigung (RA Florian Schneider) hatte aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles der gefährlichen Körperverletzung beantragt. Das Urteil lautete am Ende dann auf 10 Monate zur Bewährung.

31. Mai 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-05-31 12:18:502024-06-01 10:39:58Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Strafverteidiger in Führerscheinsachen

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dem polnischen Staatsangehörigen war vor Jahren mal ein Malheur unterlaufen. Die Polizei hatte ihn in alkoholisiertem Zustand am Steuer seines Autos erwischt. Er war aber Wiederholungstäter. Er sucht Hilfe bei einem Strafverteidiger in Führerscheinsachen.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft, wenn die Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen wird.

Ein Gericht entzog ihm aber vorläufig den Führerschein, so lautet die Vorschrift des Gesetzes. Nun hatte er keine Fahrerlaubnis mehr, obwohl er die für seine Arbeit dringend brauchte. Vor Gericht konnte dann zwar das Schlimmste verhindert werden. Die Fahrerlaubnis war aber für einige Monate weg.

Nun galt es, die Wiedererteilung zu betreiben.

Das Gericht konnte dem Mann nur ein Verbot der Benutzung der polnischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik aussprechen. In seiner Heimat dufte der Mann fahren. Um aber auch an seinem Wohnort in Deutschland Auto fahren zu dürfen mußte der Verurteilte zunächst Antrag bei der Führerscheinstelle oder seiner Gemeinde auf Wiedererteilung stellen.

In seinem Falle mußte der Mann also streng genommen keine Wiedererteilung betreiben, sondern Antrag auf Anerkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis für Deutschland stellen.

Dies war für ihn deshalb nicht leicht, da die Behörde einwenden konnte, Zweifel an seiner Fahreignung zu haben. Er war immerhin mit starker Alkoholisierung im Straßenverkehr aufgefallen. Er mußte also nachweisen, sein Alkoholproblem im Griff zu haben. Letztlich lief es auf eine MPU hinaus.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft gerade auch bei der Vorbereitung auf die MPU.

Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinaspiranten können regelmäßig nur im Rahmen einer MPU ausgeräumt werden. Dieser mußte sich der Mann stellen.

17. Mai 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-05-17 15:18:182024-05-17 15:18:18Strafverteidiger in Führerscheinsachen
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