Anwalt Florian Schneider
Seit meiner Zulassung als Anwalt im März 1994 habe ich mich auf Strafrecht spezialisiert. Seit 2001 bin ich auch Fachanwalt für Strafrecht und vertiefe meine Kenntnisse durch zahlreiche Fortbildungen jedes Jahr im Rahmen der Pflichtfortbildungen für Fachanwälte mit jährlichen 15 Pflichtstunden und weiteren freiwilligen Fortbildungen.
Ich habe seitdem so ziemlich alle Bereiche des Strafrechts bearbeitet.
In der Hauptsache habe ich mich in den letzten Jahren in meiner Kanzlei mit den folgenden Gebieten des Strafrechts beschäftigt:
Allgemeines Strafrecht nach StGB mit Verteidigungen gegen Vorwürfe vor allem wegen des Verdachts der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs, des Totschlags und der einfachen und gefährlichen Körperverletzung: Hier kenne ich seit Jahren beide Seiten, also Tatverdächtige wie auch -opfer. Schwerpunkt ist hier die Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden geworden.
- Betäubungsmittelstrafrecht BtmG,
- Opfervertretungen im Rahmen des StGB und des GewSchG,
- Verkehrsstrafrecht nach StGB, StVG und StVO
- Steuerstrafrecht nach AO
- Neu hinzugekommen sind die Verteidigungen im Rahmen des Internetstrafrechts (bzw. des Cybercrimes) von Beschuldigten und Opfern sowie von Straftaten nach dem Urheberrecht.
Da ich in der ganzen Republik unterwegs bin, bin ich auch mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten in anderen Bundesländern vertraut.