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Wirtschaftsstrafrecht Allgemeines: Das Wirtschaftsstrafrecht stellt besonders schwerwiegende Verstösse unter Strafe. Bei solchen Straftaten sieht das Gesetz entweder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie empfindliche Nebenstrafen vor. Ein Strafverfahren kann also zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Aus diesem Grund sollte die Verteidigungsstrategie im Strafverfahren von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden. [ Ihre Anfrage ] Wann können wir helfen? 1. Dem Betroffenen ist zunächst dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, daß Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind. 2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei, Finanzamt oder Staatsanwaltschaft zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann. Mein Tipp ist: Grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern, wenn überhaupt, erst in einem späteren Verfahrensstadium durch einen Anwalt machen zu lassen. [ Ihre Anfrage ]
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