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Jugendstrafrecht

Für welche Personen gilt das Jugenstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden ist für Jugendliche ab der Strafmündigkeit mit 14 bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden ist für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Es steht neben dem Strafgesetzbuch und enthält für die beiden vorgenannten Altersgruppen einen besonderen Rechtsfolgenkatalog, der vorrangig vor den Vorschriften des Erwachsenenstrafrechts ist. Das bedeutet, dass für Jugendliche und Heranwachsende die Vorschriften des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Strafsanktion nicht gelten, sondern das Jugendstrafrecht, dessen Hauptgedanke die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist.

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Wann können wir helfen?

1. Dem Betroffenen ist zunächst dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, daß Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.

2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann.

Mein Tipp ist: Grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern, wenn überhaupt, erst in einem späteren Verfahrensstadium durch einen Anwalt machen zu lassen.

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Florian Schneider, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

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