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Wann können wir helfen?
1. Dem Betroffenen ist zunächst
dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen,
der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden
werden, daß Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.
2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und
ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig
frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf
aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler
bedeuten kann. Mein Tipp ist: Grundsätzlich keine
Aussage bei der Polizei zu machen, sondern, wenn überhaupt, erst in einem späteren
Verfahrensstadium durch einen Anwalt machen zu lassen. [
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