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Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung sind zwei Punkte: 1.
Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt
aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und
Weise kann vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr
auszumerzen sind. 2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich
selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern,
da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag,
im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr
wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann. Mein Tipp
ist: Grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern, wenn überhaupt,
erst in einem späteren Verfahrensstadium durch einen Anwalt machen zu lassen.
[ Ihre
Anfrage ]
Das strafrechtliche Mandat umfasst aber nicht nur die Verteidigung
des beschuldigten bzw. angeklagten Mandanten, sondern auch die Nebenklagevertretung.
Das Opfer einer Straftat - die nebenklageberechtigte Person - bedarf der anwaltlichen
Unterstützung, um über seine Zeugenstellung hinaus aktiv seine Prozessrechte im
Strafverfahren ausüben zu können. |