Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute am 29.07.10 den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Vergewaltigung aufgehoben.
Der ehemalige Wetterfrosch der ARD befindet sich damit seit dem heutigen 29.07.10 wieder auf freiem Fuß.
Jörg Kachelmann war aufgrund einer gravierenden Anschuldigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin am 20. März 2010 verhaftet worden und hatte sich daher seit 4 Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft befunden.
Auffallend an der Entscheidung des OLG Karlsruhe von heute ist, daß der Haftbefehl nicht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, - wie dies häufig der Fall ist, - sondern gleich ganz aufgehoben worden ist.
Auch die Begründung des obersten Gerichts von Baden-Württemberg läßt aufhorchen:
Nach den hier vorliegenden Berichten der Medien liegt schon gar keine Voraussetzung für einen Haftbefehl vor, nicht nur etwa, weil keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestünde, sondern, - und dies ist der größte Erfolg der ganzen Entscheidung des OLG, - weil schon gar kein dringender Tatverdacht vorläge!
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